Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Neusprech

Holzauge, Sunday, 03.01.2010, 02:08 (vor 5841 Tagen) @ Beelzebub

Hier hingegen genügt ein nicht vorhandener Hinweis auf die
Nationalität eines Gewalttäters als "Beweis", dass es sich um einen
Ausländer oder zumindest um einen Zuwanderer handeln muss.

Unter Berücksichtigung des aktuellen Neusprech ergibt sich aus der Meldung das der Täter ein Ausländer ist.

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