Kindeswohl
Das nächste Problem sind die Lücken, die der Gesetzgeber absichtlich offen
lässt. Der Unbestimmte Rechtsbegriff „Kindeswohl“ ist wohl der zentrale
Begriff im Familienrecht, aber wegen seiner Unbestimmtheit gibt er keine
ausreichende Antwort auf die Rechtsfragen im Familienrecht. Damit stellt
der Gesetzgeber den Schutz (oder die Zerstörung) der Familien in das
Belieben der Richterschaft.
RA Ingo Alberti, 2007 Petition an EU-Parlament zur Abschaffung der JÄmter:
[Zitat]Als deutscher Rechtsanwalt mit 14 Jahren Berufspraxis bin ich stets konfrontiert mit dem Machtmissbrauch und der Voreingenommenheit der Jugendämter gegen ausländische Eltern und deutsche Väter im familiengerichtlichen Verfahren. Letztlich kann nur deren Abschaffung abhelfen. Erschwerend kommt hinzu, dass der internationale Begriff der besten Interessen des Kindes in Deutschland nicht gilt, sondern nur der unbestimmte Ersatzbegriff des sogenannten Kindeswohls, der jegliche jugendamtliche und richterliche Willkür ermöglicht. Dieser steht über den Menschenrechten des Kindes und seiner Eltern und führt oft zu deren Verletzung im familiengerichtlichen Verfahren. [/Zitat]
http://www.vafk-schwaben.de/petition_JA.html
oder auf deiner kürzlich hier vorgestellten als Anhang und PDF
http://www.kinderohnerechte.ch/themen/petition_alberti.pdf
Das "Kindeswohl" ist in D ein U-Boot mit Tarnkappe, mit dem JÄmter, JustizministerInnen und RichterInnen agieren, reden und entscheiden können, wie auch immer es ihnen beliebt und ein sich selbst immunisierender Begriff.
Gruß
adler
--
Frauenrat der Grünen empört-Gebäudereinigung:
Männer verdienen bei Außenreinigung deutlich mehr als Frauen bei Innenreinigung.
"Benachteiligungen von Männern beseitigen ... das ist nicht unser politischer Wille" -Grüne, Ortsgruppe Goslar
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Mus Lim,
23.12.2009, 16:04
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