Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Wer glaubt noch an den Rechtsstaat und die Gewaltenteilung?

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Wednesday, 23.12.2009, 18:04 (vor 5843 Tagen) @ Mus Lim

Beim Familienrecht ist zunächst die „Düsseldorfer Tabelle“ zu nennen.
Dabei setzen Richter hinter verschlossenen Türen und ohne demokratische
Kontrolle die Transferhöhe von Männern zu Frauen fest. Der Einwand, dass
Frauen auch Unterhalt an ihre Exmänner zahlen, gilt nicht. Erstens zahlen
nur sehr wenige Frauen Unterhalt, zweitens geht die Justiz sehr nachsichtig
mit unterhaltspflichtigen Frauen um, wie im Abschnitt Unterhalt gezeigt
wird, und drittens ist davon auszugehen, dass die Rechtsprechung geändert
wird, sobald eine nennenswerte Zahl von Frauen Unterhalt zahlen müsste.

Ja, da werden die Richter dann rechtsschöpferisch tätig.

Im Übrigen ist es aber immer und auch zwangsläufig so, dass Gesetze und Rechtsprechung der Lebensrealität hinterherhinken. Es muss ja erst etwas sein, bevor man darüber befinden kann.

Zu fragen wäre, ob eine Art case-law besser wäre, das jede Einzelheit explizit regelt, ähnlich wie in den USA. Aber was wäre gewonnen, wenn die z.B. Sätze der Düsseldorfer Tabelle in Gesetzesform gegossen wären?

Viele Grüße
Wolfgang


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