Namensrecht bei Witwen mit unehelichen Kindern
Problem:
1) Frau "Doppelname Bindestrich"
2) Dreifachnamen, Kettennamen
3) Häufiger Namenswechsel bei Frauen mit mehreren
Lebensabschnittsehemännern.
4) Zwangsumbenennungsbestrebungen bei Stiefkindern in Flickwerkfamilien.
Sehr lustig ist das Namensrecht bei Witwen mit unehelichen Kindern, die nach dem Tod des Ehemanns gezeugt wurden: Dabei tragen die Kinder den Namen des verstorbenen Ehemanns der Mutter.
gesamter Thread:
- Namensrecht für Flickwerkfamilien -
Mus Lim,
20.12.2009, 04:46
- Namensrecht für Familien - Wladimir, 20.12.2009, 05:30
- Namensrecht bei Witwen mit unehelichen Kindern - Joe, 20.12.2009, 14:19
- Namensrecht in gerechter, äh, ? - Narrowitsch, 20.12.2009, 15:08