Namensrecht für Familien
Lösungsvorschlag:
1) Scheidungen/Trennungen werden rechtlich abgeschafft.
2) Doppelnamen werden rückwirkend abgeschafft.
3) Kinder tragen immer den Namen des Vaters (im Zweifel: Gentest!).
4) Trennen sich Eltern, so geschieht dies außerhalb jeglicher, rechtlicher Grundlagen.
5) Familie ist immer da, wo ein Vater mit seiner Frau und seinen Kindern ist.
6) Die Ehefrau trägt immer den Namen des Mannes.
7) Der Mann ist für seine Frau und seine Kinder verantwortlich.
8) Kinder werden immer dem Vater zugeordnet.
Anmerkung: Stiefkinder sind Kinder, deren einer Elternteil gestorben ist und deren anderer Elternteil einen neuen Partner hat.
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- Namensrecht für Flickwerkfamilien -
Mus Lim,
20.12.2009, 04:46
- Namensrecht für Familien - Wladimir, 20.12.2009, 05:30
- Namensrecht bei Witwen mit unehelichen Kindern - Joe, 20.12.2009, 14:19
- Namensrecht in gerechter, äh, ? - Narrowitsch, 20.12.2009, 15:08