BGH fällt Grundsatzurteil zum Betreuungsunterhaltsanspruch
Die 770 Euro sind der Unterhalt für die Kindsmutter. Damit sie ungestört
betreuen kann:
Kläglich. Aber wir leben ja in bescheidenen Zeiten.
Ich lese immer von Müttern, denen die Decke auf den Kopp fällt ohne ihre Traumkarriere. Was für ein pöhser patriarchalischer Staat, der so etwas auch noch fördert! Alles für die Väter, die grinsen sich derweil eins und verwirklichen sich selbst.
Widerlich, frauenverachtend! Ich bin angeekelt.
Der Kindesunterhalt geht nochmal extra nach Düsseldorfer Tabelle.
Und ist weniger oder mehr als das, was Muddi so braucht? Nur interessehalber, weil doch Kinder soo dermaßen teuer sind. Ein Faß ohne Boden, wenn man den Alleinverziehenden so zuhört. Und Muddi braucht doch zumindest keine teuren Windeln? Meistens?
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CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.
MÖSE=BÖSE
Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.
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Aldaran,
17.12.2009, 23:24
- BGH fällt Grundsatzurteil zum Unterhaltsanspruch - Movemen, 17.12.2009, 23:38
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Nihilator,
17.12.2009, 23:53
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Aldaran,
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- Frauen und Arbeit in "Eigenversuch" - Wladimir, 18.12.2009, 01:20
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Aldaran,
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- Dauerhaft Freibier für alle und fliegende gebratene Hähnchen fehlen dazu noch ... ^ ^ (nT) - Swen, 18.12.2009, 00:03
- BGH fällt Grundsatzurteil zum Unterhaltsanspruch - Wolfgang A. Gogolin, 18.12.2009, 00:05