BGH fällt Grundsatzurteil zum Unterhaltsanspruch
Karlsruhe: Für die Betreuung eines gemeinsamen unehelichen Kindes können Unterhaltsberechtigte vom früheren Partner mindestens 770 Euro monatlich verlangen. Dieses Existenzminimum hat der Bundesgerichtshof als Mindestbedarf für die Betreuung eines Kindes festgesetzt. In der Begründung heißt es, der Unterhalt müsse die notwendige persönliche Betreuung des Kindes ermöglichen, ohne dass der Unterhaltsberechtigte gezwungen ist, den Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Seit dem vergangenen Jahr gilt dieser Anspruch für mindestens drei Jahre nach Geburt des Kindes.
(Az: XII ZR 50/08 vom 16.12.09)
http://www.br-online.de/br/aktuell/newskompakt/index.jsp#174705742
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