Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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So ein Glück: Lesbische Frau darf Vater sein

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Saturday, 12.12.2009, 16:39 (vor 5863 Tagen)

'...Das hat das Kölner Oberlandesgericht im Fall einer Frau "Brigitte" entschieden, die als Junge "Bernd" zur Welt gekommen war, ihr Geschlecht aber 1997 operativ umwandeln ließ. Vor dem Eingriff hatte Bernd ein Spermadepot anlegen lassen, womit eine künstliche Befruchtung vorgenommen wurde, Anfang 2007 kam ein gemeinsamer Sohn zur Welt. Das Kölner Standesamt hatte Zweifel, ob eine Vaterschafts-Anerkennung von Brigitte wirksam ist und sie sich als Vater ins Geburtsregister eintragen lassen darf, was das OLG nun bejahte.

Laut Beschluss kann die Frau "Vater" im Sinne des Gesetzes sein - und damit rechtlich als Vater des Jungen anerkannt werden. Allerdings müsse sich Brigitte mit dem früheren männlichen Namen "Bernd" in die Geburtsurkunde aufnehmen lassen, "um bei Dritten keinen Anlass zu Spekulationen zu geben und der Gefahr einer Offenlegung der Transsexualität eines Elternteils vorzubeugen". ...'

n-tv

Wieso eine 'Gefahr einer Offenlegung der Transsexualität eines Elternteils'? Ich dachte, transsexuell sei besonders toll, noch besser und edler als homosexuell?
Lustig wird's, wenn 'Brigitte' demnächst Unterhaltssklavin wird ...

Viele Grüße
Wolfgang


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