Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Wer die Betreuungsarbeit leistet muss auch die Entscheidungshoheit haben

Mus Lim ⌂, Friday, 11.12.2009, 09:43 (vor 5864 Tagen) @ Rainer

Die Tusse redete immer davon "Wer die Betreuungsarbeit leistet muss auch
die Entscheidungshoheit haben". Die "Unterhaltsarbeit" der Männer fiel
dabei wie immer unter den Tisch. Später, auf Nachfrage, behauptete sie
zuerst alles allein finanziert zu haben, um dann zuzugeben dass der Vater
immer Unterhalt bezahlt hat. Das kam aber deutlich leiser.

So eine Hirnscheiße kann nur eine Unterhalts-Tussi reden.

Man stelle sich vor, die Männer sagen auf der Arbeitsstelle zu ihrem Chef:
"Also, da ich hier im Laden die Arbeit leiste, muss ich auch die Entscheidungshoheit haben. Und Sie, Chef, haben sich unauffällig im Hintergrund zu halten und mir das Geld überweisen."

Völlig weltfremd, die Feministinnen.

Wer bezahlt, bestimmt!

So läuft das in der Welt.
Schade, wenn die Männer so hirnkastriert sind, und sich das nicht zu sagen getrauen. :-(

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