Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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PS

Rainer ⌂, Friday, 11.12.2009, 08:16 (vor 5864 Tagen) @ Marloway

Wieder kam das alte Argument: Das Kind braucht einen
"Lebensmittelpunkt" (und der liegt natürlich dort, wo es sich SOWIESO schon
die ganzte Zeit aufhält: nämlich bei ihr, der Mutter!), ergo: EINEN
Sorgeberechtigten. Alles andere würde das Kind verwirren, die Erziehung
erschweren usw. usw.

Die Tusse redete immer davon "Wer die Betreuungsarbeit leistet muss auch die Entscheidungshoheit haben". Die "Unterhaltsarbeit" der Männer fiel dabei wie immer unter den Tisch. Später, auf Nachfrage, behauptete sie zuerst alles allein finanziert zu haben, um dann zuzugeben dass der Vater immer Unterhalt bezahlt hat. Das kam aber deutlich leiser.

Rainer


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