Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Welche Angaben muss das Impressum beinhalten?

Carsten, Tuesday, 08.12.2009, 14:00 (vor 5867 Tagen) @ Pancake

Fast? § 6 I TMG spricht von "geschäftsmäßigen, in der Regel gegen
Entgelt angebotenen Telemedien
".

3. Der Gesetzeswortlaut des § 55 RStV

(1) Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1. Namen und Anschrift sowie
2. bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten.

Für Nicht-Juristen
http://www.linksandlaw.info/Impressumspflicht-Gesetzliche-Grundlagen.html


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