Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Welche Angaben muss das Impressum beinhalten?

Carsten, Tuesday, 08.12.2009, 00:48 (vor 5867 Tagen) @ Pancake

Es ist nur blöd, dass das TDG keine Gültigkeit mehr hat.

aus § 6 TDG wurde § 5 TMG

Gesetzliche Grundlage der Impressumspflicht ist seit dem 1.3.2007 § 5 TMG bzw. § 55 RStV.

§ 5 TMG übernimmt fast wortwörtlich den früheren § 6 TDG. Diese Bestimmung geht auf die sog. E-Commerce-Richtlinie der EU zurück, die in deutsches Recht umgesetzt wurde.


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