Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Europaweite panfaunale Genderinitiative

Chato, Sunday, 06.12.2009, 21:57 (vor 5868 Tagen) @ Maesi

Lieber Schweizerwellensittichundfrauenantiunterscheidungsbeauftragter Maesi!

Ich möchte hier gerne anmerken dürfen müssen, daß ich finden und fordern sollen kann, daß jede europäische Biomasse ganz frei und individuell wählen dürfen können muß, ob sie zum Beispiel Professor oder Wellensittich ist. Auch Zwischenformen sollten nicht diskriminiert werden können dürfen.

Voraussetzung für eine Professur sollte nur noch eine Wirbelsäule, ein Gehirn und ein geschlossener Blutkreislauf sein müssen. Um hingegen Wellensittich zu sein, bedarf es keiner Flügel und keiner Federn, denn das sind bloß biologistische Äußerlichkeiten, sondern lediglich des inneren Empfindens, fliegen können zu wollen, sowie der praktischen Fähigkeit, auf einer Stange sitzen, singen und sich von Trill mit Jod-S11-Körnchen ernähren zu können. Für seine Tätigkeit sollte ein Wellensittich ebensoviel Gehalt bekommen müssen, wie ein Professor, also höchstens 23% weniger als eine Professorin (freies Trill und Logis inklusive).

Wir brauchen dringend eine EU-Verordnung, die diese Freiheitsrechte europaweit sicherstellt. Wenn du bitte so freundlich sein möchtest, deren Umsetzung auch in Schweizerrecht sicherzustellen? Ich würde im Gegenzug für eine Ausnahmereglung bei Schweizerwellensittichen dahingehend plädieren, daß sie in ihren Käfigen und deren Nähe keine Minarette errichten dürfen, sondern die Gläubigen nur von der Stange aus aus dem Schlaf singen können dürfen sollen.

Nick - Wellensittich [betroffen!], panfaunaler Genderaktivist und EU-Wellensittichkommissar

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Wenn wir Toren wüßten, daß wir welche sind, wären wir keine.


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