Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Blaue Burg widerrechtlich vom Netz genommen

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Thursday, 03.12.2009, 18:18 (vor 5854 Tagen) @ Max

Widerrechtlich?
Im real existierenden Feminismus fällt Feminismuskritik nun einmal unter den strafbewehrten Tatbestand 'antifeministische Hetze' und 'frauenfeindliches Rowdytum'. Ohne Verlust Deiner bürgerlichen Ehrenrechte wird Dein schamloses Verbrechen wohl kaum abgehen ...

Viele Grüße
Wolfgang


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