Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Personalwesen, Chancengleichheit u. öffentlicher Dienst

Willi @, Monday, 30.11.2009, 11:54 (vor 5874 Tagen) @ diesmal anonym

http://www.helmholtz-berlin.de/media/media/angebote/arbeiten_lernen/angebote_fuer_mitarbeiter/gleichstellung/personal...

C) Gleichstellungsbeauftragte
1. Wahl
(1) Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterin werden für eine Amts-
periode von 4 Jahren von allen weiblichen HMI-Beschäftigten in geheimer Wahl
gewählt und durch die Geschäftsführung des HMI bestellt. Es besteht die Mög-
lichkeit der Wiederwahl. Die Wahl wird in Anlehnung an die „Gleichstellungsbe-
auftragten-Wahlverordnung – GleibWV“ vom 6.12.2001 durchgeführt.
(2) Findet sich keine Kandidatin oder ist nach der Wahl keine Kandidatin gewählt,
so ist die Gleichstellungsbeauftragte aus dem Kreis der weiblichen Beschäf-
tigten
von Amts wegen zu bestellen....


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