Personalwesen, Chancengleichheit u. öffentlicher Dienst
C) Gleichstellungsbeauftragte
1. Wahl
(1) Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterin werden für eine Amts-
periode von 4 Jahren von allen weiblichen HMI-Beschäftigten in geheimer Wahl
gewählt und durch die Geschäftsführung des HMI bestellt. Es besteht die Mög-
lichkeit der Wiederwahl. Die Wahl wird in Anlehnung an die „Gleichstellungsbe-
auftragten-Wahlverordnung – GleibWV“ vom 6.12.2001 durchgeführt.
(2) Findet sich keine Kandidatin oder ist nach der Wahl keine Kandidatin gewählt,
so ist die Gleichstellungsbeauftragte aus dem Kreis der weiblichen Beschäf-
tigten von Amts wegen zu bestellen....
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diesmal anonym,
30.11.2009, 11:31
- Personalwesen, Chancengleichheit u. öffentlicher Dienst - Goofos, 30.11.2009, 11:52
- Personalwesen, Chancengleichheit u. öffentlicher Dienst - Willi, 30.11.2009, 11:54
- Personalwesen, Chancengleichheit u. öffentlicher Dienst - Roslin, 30.11.2009, 12:03
- Fragen über Fragen! - adler, 30.11.2009, 14:55