Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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"Vergewaltigung" - Jahre später noch Anzeige/Ermittlungen möglich

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Friday, 27.11.2009, 15:22 (vor 5877 Tagen) @ tommy (eig. reg. wgvdl.com - User)

Naja, oftmals muss auch erst überlegt werden, ob lustvoller, einverständlicher Geschlechtsverkehr nicht doch vielleicht irgendwie eine Vergewaltigung war. Und so ein Gefühl kann auch erst nach Jahren aufkommen, wird dadurch ja nicht weniger wert, im Gegenteil.
Wie wir alle wissen, lügen Frauen in diesen Dingen niemals! Darum geht es auch nicht an, z.B. Frauen für Falschbeschuldigungen hinsichtlich Vergewaltigung genau so zu bestrafen wie Männer für Vergewaltigung. Weil - eigentlich gibt es gefühlt gar keine Falschbeschuldigungen.

Viele Grüße
Wolfgang


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