Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Neuer Angriff auf Artikel 3 GG

Rainer ⌂, Friday, 27.11.2009, 05:10 (vor 5877 Tagen) @ roger

Strafrechtsexperte: Kulturelle Eigenheiten im Gerichtssaal berücksichtigen

"Kulturelle Eigenheiten" sind das, was für andere "Rassen" sind. Im Ergebnis ist es das Gleiche.

Gleichheit ist kein Mechanismus
"Die kulturellen Hintergründe von Menschen dürften vor Gericht nicht ignoriert werden, sagt Winfried Hassemer, ehemaliger Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts. Er begrüße, dass die Justiz zunehmend differenziere..."

Auch nichts neues. Die Grundlagen hat ein Gefreiter aus Österreich gelegt. Die nationalen Sozialisten wandelten das tatbezogene Strafrecht in ein täterbezogenes Strafrecht (Gesinnungsstrafrecht) um.
http://www.humboldt-forum-recht.de/deutsch/9-1996/beitrag.html

Damit war es möglich, ein und die selbe Straftat, je nach "rassistischer oder kultureller Vorbelastung" des Täters zu bestrafen. Das kann auch ein Freispruch für einen erwiesenen Mord beinhalten, oder 10 Jahre Gefängnis für "böse" Worte.

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo


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