Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Vorschlag zur Güte

Mus Lim ⌂, Friday, 27.11.2009, 01:59 (vor 5878 Tagen) @ roger

Ich schlage die Reform des Grundgesetzes vor. Machen wir uns nichts vor, es ist ein patriarchalisches Machwerk.

In der Präamble wird statt dem Gottesbezug ein Bekenntnis zum Genderismus abgelegt.

Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Frauen sind gleicher. Der Staat fördert die Gleichheit der Frauen, damit sie noch gleicher sind und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile (sprich: Pflichten) hin.

(3) Wir sind alle gender. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Vielmehr fördert der Staat Minderbemittelte in hohe Staatsämter.


Artikel 4

(1) Staatsreligion ist der Feminismus.

(2) Die Religionsausübung wird politisch korrekt gefördert und in Gender-Kursen eingeübt.

(3) Apostaten werden nach dem Diskriminierungsgesetz bestraft.


Artikel 5

(1) Jeder Mensch hat das Recht, seine Meinung frei zu äußern, wenn sie der politischen Korrektheit, dem gesellschaftlichen Mainstream und den feministischen Glaubensbekenntnissen nicht widerspricht.

(2) Dieses Recht wird von der Wortpolizei, Nazikeule und Antidiskriminierungsgesetz in geordnete Bahnen gelenkt.

(3) Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zu den Gender Studies.


Artikel 6

(1) Flickwerk-Familien und Bedarfsgemeinschaften werden vom Staat festgelegt und stehen als solche unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.


Weitere Grundgesetz-Artikel sind entsprechend gender-gerecht zu verfassen

Mal sehen, was als nächstes kommt. Wer kann das schon wissen, in Zeiten,
wo die Ausnahme zur Regel wird? Nur eines steht bereits jetzt fest: Was es
auch sein mag, es wird nicht zum Vorteil derer sein, die deutsch, weiß,
männlich, geschweige denn heterosexuell sind. Garantiert!

Früher versuchte man die Regel in Gesetzesform zu beschreiben.
Alles Rechtssysteme basieren in ihren frühesten Formen im Gewohnheitsrecht.
Seit dem Amsterdamer Vertrag wird die Ausnahmevorstellungen einer Minderheit per Gesetz anderen vorgeschrieben.

Und wenn in der Justiz die Ausnahme zur Regel wird, dann kann man vor Gericht auch gleich würfeln. Das ist das genauso richtig und gerecht, als wenn der Richter richtet.

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