Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Schwarz-Weiß-Denken...?

Flint ⌂, Friday, 20.10.2006, 22:26 (vor 6987 Tagen) @ Martin

Niemand sagt, daß es keine Unterschiede gäbe. Aber verantwortlich ist
trotzdem jeder für seine Handlungen. Oder willst Du das bestreiten?


Hm. Säuglinge, Volltrunkene, Schlafwandler, Geisteskranke etc. kann man
für ihr Handeln nicht voll verantwortlich machen. Die Übergänge sind
fließend. Ist wohl eine Frage der Definition...

Also Du willst mich unbedingt falsch verstehen. Nun gut, das kann ich auch. Ich antworte Dir also auf deinem Level:

Ja klar, die Übergänge von Säuglingen, Volltrunkenen, Schlafwandlern und Geisteskranken sind fließend, besonders die von Geisteskranken ;-)


Also Du meinst, wenn ein 648 Monate alter Säugling im Halbschlaf eine Bank überfällt kann er dafür keine Verantwortung übernehmen. Das verstehe ich. Kippt er sich darüber hinaus noch einen hinter die Binde (wofür er auch keine Verantwortung zu übernehmen braucht, also dann auch nicht für die Folgen, sprich Handlungen, die er im Suff begeht) und rastet aus Wut über seinen Chef kurze Zeit aus, dann kann er ihm ruhig ein Messer in den Rücken rammen. Die "Verständigen" werden sicher zu dem Schluß kommen: "Das hat er nicht so gemeint", Der Chef ist selber Schuld. Hätte er ihm genug Lohn gezahlt, hätte er keine finanziellen Probleme bekommen. Dann hätte er sich auch nicht aus Sorge besaufen müssen und keinen Hassanfall bekommen usw...

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