Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: bürgerliche Rechte

Frau*****, Monday, 29.04.2002, 01:30 (vor 8681 Tagen) @ Peter

Als Antwort auf: Re: bürgerliche Rechte von Peter am 28. April 2002 21:10:17:

hallo Peter,

Peter:Ich würde unterscheiden wollen zwischen sozialer Kontrolle und institutioneller Kontrolle. Die institutionelle Kontrolle, vor allem die staatliche, füllt manche Lücken der nachlassenden sozialen Kontrolle mit ihren bürokratischen Mechanismen. Sie braucht die Technik und will immer mehr davon.

Frau*****: ich verwende den soziologischen begriff der *sozialen kontrolle/social control*, die über *äußere* (gesetze, normen) und *innere Kontrolle* (verinnerlichung oder internalisierung) in die gesellschaft wirken. auch versuchen systeme sich auszudehnen und eben bei den *instanzen sozialer kontrolle*(justiz,verwaltungen..) besteht die gefahr einer schleichenden, heimlichen entdemokratisierung.
Fr
Peter:Deswegen soll die Kontrolle über das, was gesammelt wird und was nicht, bei den Parlamenten liegen und nicht bei den datensammelnden Institutionen.

Frau***** ich neige dazu, dir im kern zuzustimmen; allerdings sind mir diese kontrollmechanismen zu löchrig, gerade bei der vorstellung einer komplexen erfassung persönlichkeitsrelevanter daten.

Peter:Die Kontrolle wird ausgeübt durch Datenschutzgesetze und, und das ist vielleicht noch wichtiger, durch den Staatshaushalt.

Frau*****: nur datenschutzgesetze reichen nicht; ich muß die ungeheuere datenflut, die sammelwut, kontrollieren können. und da denke ich, muß ein unabhängiges instrumentarium her, ähnlich dem bundesrechnungshof, mit zugriff und kontrollmöglichkeiten aller datenbestände im sinne eines wirksamen schutzes.
Peter:Deswegen sind für mich Gesetze für die Datenbanken wichtig, die es z.B. nicht zulassen, dass man Gendaten Personen direkt zuordnen kann, mit Anschrift und Telefonnummer gar. Die Zuordnung wäre nur möglich über einen Schlüssel, und jeder Zugriff bedürfte einer richterlichen Anordnung im Einzelfall.

Frau*****: wir sind in diesen punkten voller harmonischer übereinstimmung; jeder zugriff sollte geprüft und von einem unabhängigen richter genehmigt werden.

Peter:Ich befürworte dagegen durchaus einfache Maßnahmen, Strafverfolgung wirksamer zu machen, wie z.B. die Meldepflicht, den Personalausweis mit Lichtbild und eine Gendatei. Die ersten beiden haben wir schon, die USA haben beides nicht und England nicht das zweite. Fühlst du dich durch die Meldepflicht und den Personalausweis unter Verdacht? Ich nicht, denn es gilt für alle.

Frau*****: nunja, so ein verfechter einer *ausschöpfung aller kontrollmöglichkeiten* bist du nicht. nur stimme ich dir bei der *gendatei* nicht zu, denn die meldepflicht/personalausweis sehe ich im rahmen einer organisationsnotwendigkeit.
die gendatei berührt aber schon den verdacht einer möglichen straftat. ich denke hellhörig sollte man schon sein, wenn solche vorschläge auf den tisch kommen. aber das bist du ja auch.

gruß


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