Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Bei eheähnlicher Partnerschaft kein Unterhalt

elwu, Monday, 11.02.2002, 13:53 (vor 8701 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Re: Bei eheähnlicher Partnerschaft kein Unterhalt von Ferdi am 11. Februar 2002 07:58:23:

Aber dazu könnte ein Jurist mehr sagen, ich bin keiner.

Ich bin auch keiner, sondern habe einen ehrbaren Beruf. Aber zu dem Thema war bereits bislang die Rechtssprechung, dass nach 2-3 Jahren des Zusammenlebens von einer 'eheähnlichen Gemeinschaft' ausgegangen wird und der vermaledeite EU dann gekürzt oder gestrichen werden kann. Insofern bietet das Urteil kaum was neues. Allenfalls die Dauer des Zusammenlebens mag nun -richtigerweise- gekürzt sein. Wobei, dieses Urteil gilt nur im Bereich des OLG FFM. Andere OLGs urteilen da nach ganz anderen Überlegungen. Am schlimmsten ists unterhaltsrechtlich in Bayern, speziell in Augsburg (oh Freude, meine Scheidung läuft genau da). Etwa das unsägliche 'Hausfrauenurteil' des BGH vom Juni letzten Jahres wurde vom Familiengericht Augsburg ins Rollen gebracht...


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