Re: Bei eheähnlicher Partnerschaft kein Unterhalt
Als Antwort auf: Re: Bei eheähnlicher Partnerschaft kein Unterhalt von plupp am 11. Februar 2002 01:12:23:
Hallo plupp,
diese Meldung stand am Donnerstag, den 7. Februar im Bonner General-Anzeiger. Vorher war es meines Wissens so, dass die Ex neu verheiratet sein musste, damit der Unterhalt gestrichen werden konnte. Insofern ist das jetzt schon etwas Neues. Die Frage ist nur, wie die übrige Rechtsprechung (andere OLG´s) damit umgeht. Allgemeinverbindlich sind solche Urteile ja nicht, können aber als Richtschnur für andere Oberlandesgerichte in ähnlichen Fällen dienen.
Aber dazu könnte ein Jurist mehr sagen, ich bin keiner.
Gruss,
Ferdi
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- Bei eheähnlicher Partnerschaft kein Unterhalt -
Ferdi,
11.02.2002, 01:52
- Re: Bei eheähnlicher Partnerschaft kein Unterhalt -
plupp,
11.02.2002, 03:12
- Re: Bei eheähnlicher Partnerschaft kein Unterhalt -
Ferdi,
11.02.2002, 09:58
- Re: Bei eheähnlicher Partnerschaft kein Unterhalt - elwu, 11.02.2002, 13:53
- Re: Bei eheähnlicher Partnerschaft kein Unterhalt - Norbert, 12.02.2002, 14:19
- Re: Bei eheähnlicher Partnerschaft kein Unterhalt -
Ferdi,
11.02.2002, 09:58
- Re: Bei eheähnlicher Partnerschaft kein Unterhalt -
plupp,
11.02.2002, 03:12