Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Bei eheähnlicher Partnerschaft kein Unterhalt

plupp, Monday, 11.02.2002, 03:12 (vor 8702 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Bei eheähnlicher Partnerschaft kein Unterhalt von Ferdi am 10. Februar 2002 23:52:59:

Hallo,
Das Frankfurter Oberlandesgericht entschied unter dem AZ: 1 UF 94/01 dass eine auch nur eheähnliche Beziehung zu einem neuen Partner den sogenannten nachehelichen Unterhalt kosten kann. Es sei grob unbillig, den bisherigen Ehepartner weiterhin als Unterhaltsschuldner zu behandeln, wenn der Unterhaltsberechtigte inzwischen eine feste soziale Bindung mit einem neuen Partner eingegangen ist. Ein geschiedener Ehemann wurde von der Pflicht zur Unterhaltszahlung an seine frühere Ehefrau freigesprochen, die eine neue Beziehung eingegangen war und im selben Haus wie ihr neuer Partner lebte.
(dpa-Meldung vom vergangenen Donnerstag)

na da lohnt es sich ja, der ex einen guten start ins neue leben zu wünschen und ihr für eine neue partnerschaft mit irgendwem die besten voraussetzungen zu schaffen. *sfg*

sag mal ferdi, ist das wirklich neu oder war das nur vorrübergehend anders? diese bestimmung kommt mir so bekannt vor

gruss
plupp


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