Re: Unterhaltsurteil des Schweizer Bundesgerichts
Als Antwort auf: Unterhaltsurteil des Schweizer Bundesgerichts von Maesi am 04. Februar 2002 20:28:51:
Hallo du
Ich habe mich auch darüber gefreut über das Urteil. Ja ich finde auch, dass es selbstverständlich ist und der Richter in erster Instanz völlig willkürlich gehandelt hat, was das oberste Bundesgericht ja so bestätigt hat.
Ich freue mich, weil das für uns in der Schweiz ein Beschluss ist, auf den sich nun andere Männer beziehen können. Es war gut, kam dieses Urteil bis vor das oberste Bundesgericht. Denn nun wurde es in den Nachrichten und Zeitungen allen bekannt gegeben.
Es hat Öffentlichkeit erreicht und das fand ich gut.
Ein lieber Gruss
Jolanda
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Maesi,
04.02.2002, 22:28
- Re: Unterhaltsurteil des Schweizer Bundesgerichts - point / Thomas , 04.02.2002, 22:48
- Re: Unterhaltsurteil des Schweizer Bundesgerichts - Andreas, 05.02.2002, 11:49
- Re: Unterhaltsurteil des Schweizer Bundesgerichts - Jolanda, 05.02.2002, 18:20