Re: Unterhaltsurteil des Schweizer Bundesgerichts
Als Antwort auf: Unterhaltsurteil des Schweizer Bundesgerichts von Maesi am 04. Februar 2002 20:28:51:
Hallo,
das ist nur billig. Wenn er schon die Kinder betreut, dann hat sie die Pflicht zu arbeiten, Kindes- und Ehegattenunterhalt (an ihn) zu zahlen.
Sinn und Zweck des Ehegattenunterhalts ist es ja schließlich, dem anderen Teil zwecks Kinderbetreuung vom Erwerb freizustellen. Deshalb besteht ja auch keine Arbeitspflicht, solange ein zu betreuendes Kind unter 8 Jahren ist.
Und die wollte sich als Single einfach auf die faule Haut legen! So richtig und richtungsweisend das Urteil der übergeordneten Instanz auch ist, ärgerlich ist doch, dass sie mit ihrer Schmarotzermentalität in der ERstinstanz Erfolg hatte.
So long
Andreas
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Maesi,
04.02.2002, 22:28
- Re: Unterhaltsurteil des Schweizer Bundesgerichts - point / Thomas , 04.02.2002, 22:48
- Re: Unterhaltsurteil des Schweizer Bundesgerichts - Andreas, 05.02.2002, 11:49
- Re: Unterhaltsurteil des Schweizer Bundesgerichts - Jolanda, 05.02.2002, 18:20