Re: Unterhaltsurteil des Schweizer Bundesgerichts
Als Antwort auf: Unterhaltsurteil des Schweizer Bundesgerichts von Maesi am 04. Februar 2002 20:28:51:
Hallo zusammen
Am Samstag erschienen in diversen Schweizer Zeitungen Berichte ueber ein Urteil des Schweizer Bundesgerichts bezueglich des Trennungsunterhalts eines alleinerziehenden Vaters an seine von ihm getrennte Ehefrau;
Zitat:
"Auch das Bundesgericht geht davon aus, dass diese langjährige «Haushaltehe» die Lebensweise der Frau entscheidend geprägt hat. Die bisherige Aufgabenteilung ist denn auch bei der richterlichen Regelung des Getrenntlebens zu berücksichtigen."
Da gehst Du arbeiten, die Frau gewöhnt sich an den relativ schönen Zustand zu Hause, und nach einer Trennung darfst Du die, die Du selbst an dieses Leben gewöhnt hast, ohne weitere "Gegenleistung" weiterfüttern.
Da kann man nur noch mit dem Kopf schütteln. Wenn einer keine Kinder hat, muss er ja mit dem Klammerbeutel gepudert sein, wenn er freiwillig heiratet. Mein lieber Alter, was bin ich froh, dass ich Single bin.
bye
Thomas
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Maesi,
04.02.2002, 22:28
- Re: Unterhaltsurteil des Schweizer Bundesgerichts - point / Thomas , 04.02.2002, 22:48
- Re: Unterhaltsurteil des Schweizer Bundesgerichts - Andreas, 05.02.2002, 11:49
- Re: Unterhaltsurteil des Schweizer Bundesgerichts - Jolanda, 05.02.2002, 18:20