Re: Nachtrag
Als Antwort auf: Nachtrag von Rüdiger am 25. Januar 2002 18:19:19:
Ein so schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen läßt sich nur mit einer ebenso schwerwiegenden Bedrohung der äußeren Freiheit Deutschlands rechtfertigen. Diese ist seit 1990 aber nicht mehr gegeben - also ist die Wehrpflicht eigentlich nicht mehr gerechtfertigt.
Hallo Rüdiger und Ihr alle,
eine von den männerfeindlichen Frauen - ich weiss leider nicht mehr wer - in der Regierung hat mal gesagt: "Die Männerwehrpflicht ist die Kompensation dafür, dass Frauen so lange und so sehr benachteiligt sind/waren". Oder so ähnlich. Und eine andere sprach von "positiver Diskriminierung". Ein Verfahren beim EuGH für Menschenrechte ist anhängig, hoffentlich ergeht da bald mal ein Urteil, damit wir endlich Klarheit bekommen.
Ich bin auch dagegen, dass sich Frauen in der Regierung als Machthaberinnen über das Schicksal von Männern aufschwingen und gönnerhaft darüber entscheiden, ob sich deutsche Männer in Afghanistan die Birne abknallen lassen dürfen oder nicht. Wie das in den vergangenen Wochen in Fernsehübertragungen aus Berlin zu sehen war.
Ach ja, wurde die Bundeswehr nicht mal zur Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland ins Leben gerufen?
Gruss,
Ferdi
gesamter Thread:
- Art. 3, Abs. 2 Satz 2 GG -
Mr. D,
25.01.2002, 16:19
- Re: Art. 3, Abs. 2 Satz 2 GG - Joachim, 25.01.2002, 17:04
- "lex specialis" -
Rüdiger,
25.01.2002, 19:42
- Nachtrag -
Rüdiger,
25.01.2002, 20:19
- Re: Nachtrag -
Ferdi,
25.01.2002, 21:36
- Re: Nachtrag -
trisch,
26.01.2002, 00:14
- Re: Nachtrag -
Ferdi,
26.01.2002, 01:02
- Re: Nachtrag - plupp, 26.01.2002, 11:23
- Re: Nachtrag -
Ferdi,
26.01.2002, 01:02
- Re: Nachtrag - plupp, 26.01.2002, 11:20
- Re: Nachtrag -
trisch,
26.01.2002, 00:14
- Re: Nachtrag -
Ferdi,
25.01.2002, 21:36
- Re: - plupp, 26.01.2002, 11:10
- Nachtrag -
Rüdiger,
25.01.2002, 20:19