Re: Studie zur sexuellen Belästigung
Als Antwort auf: Re: Studie zur sexuellen Belästigung von Ferdi am 10. Januar 2002 11:22:41:
Hallo Ferdi
Wird nicht lange dauern, bis Männer Probleme bekommen, weil Frauen ihnen vorwerfen, "falsch geguckt" zu haben.
Gibt es das nicht heute schon? Ich glaube mich zu erinnern, dass luesternes Anstarren in feministischen Gewaltfuehrern bereits im Gewaltkatalog aufgefuehrt ist.
Dann muss mann überlegen: wie reagieren, wenn man eine Frau vor dem Auto sieht: Hingucken, sie zur Kenntnis nehmen und abbremsen, oder weggucken und umfahren. Dann macht sich folgende Rechnung auf:
Tja, ueberlegen wir mal...
Was ist schlimmer: Frau überfahren, "unabwendbar", da hingucken verboten, Haftpflichtversicherung zahlt Schaden, Anzeige wegen "fahrlässiger Körperverletzung", möglicherweise wegen der Unabwendbarkeit des Unfalls Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung eines Bussgeldes an IGBM oder an eine andere Männer-Hilfsorganisation.
Aflsche Reaktion. Wenn Du nicht hinguckst und drauflosfaehrst, wird Dir unterstellt, Du habest trotzdem hingeguckt und sie daraufhin vorsaetzlich angefahren. Dann bist Du dran wegen sexueller Belaestigung und vorsaetzlicher Koerperverletzung (oder gar Mordversuch?). Dies wird mit Einweisung in ein staatlich finanziertes Maennerhaus (=Zuchthaus) geahndet. *eg*
oder
Anzeige und Verfahren wegen sexueller Belästigung, (falscher Blick), -zig Jahre Gefängnis, Ruf ruiniert, Job weg, als sexueller Gewalttäter für immer gebrandmarkt.
Etwas besser als die erste Moeglichkeit. Du wirst nur wegen sexueller Belaestigung belangt; d.h. die Zuchthausstrafe ist zwar genau so lang wie im ersten Fall, aber die Busse sowie der Schadenersatz fuer die Koerperverletzung entfallen.
In beiden Faellen bist Du jedoch ein Unterhaltsfluechtling, weil Du waehrend des Gefaengnisaufenthaltes keinen Unterhalt bezahlst. Und ausserdem gehst Du in die Statistik der interesselosen Vaeter ein, weil Du die Umgangspflichten nicht wahrnimmst. Dies gilt natuerlich nur, wenn Du unterhalts- und umgangspflichtig bist.
Und zu guter Letzt bist Du auch noch ein Sozialparasit, der sich im Knast auf Kosten der Allgemeinheit durchfuettern laesst und sich einen schoenen Lenz macht. *bg*
Ich hoffe, sowas bleibt Inhalt einer karnevalistischen Büttenrede!
Das hoffe ich auch.
Es ist aber wirklich nicht mehr feierlich: In Arne´s Buch sind bereits Fälle aufgeführt, in denen verletzten Frauen nicht geholfen wurde, weil die (männlichen) Helfer echt Angst haben, von der Frau wegen sexueller Belästigung angezeigt zu werden, denn sie hätten sie ja bei der Hilfeleistung sogar anfassen müssen! Und die Justiz scheint diesen Schwachsinn ja sogar noch zu unterstützen, denn sonst hätte ja niemand Angst davor haben müssen.
In diesem Falle sind sie dran wegen unterlassener Hilfeleistung (und das ist richtig so).
Ich bin wirklich mal gespannt, was für Blüten diese ganze Entwicklung noch hervorbringt.
Fuer die fasnaechtlichen Narren sicher schoene Blueten; fuer den Rest der Bevoelkerung wohl weniger.
Gruss
Maesi
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Norbert,
10.01.2002, 09:00
- Re: Studie zur sexuellen Belästigung -
Ferdi,
10.01.2002, 11:14
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