Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Geschichte des Wahlrechts auf wikipedia.de

Rüdiger, Sunday, 01.01.2006, 22:46 (vor 7280 Tagen) @ Conny

Als Antwort auf: Re: Geschichte des Wahlrechts auf wikipedia.de von Conny am 01. Januar 2006 19:38:

Dark Knight[/i]

Ich dachte, daß das so war mit dem Wahlrecht der Frau: das erkämpften sich 1918 bauern, soldaten und matrosen, die vorher ebenfalls nicht wählen durften.

Natürlich durften die vorher schon wählen. Bei den Wahlen zum gesamtdeutschen Reichstag war das Wahlrecht (der Männer) schon im Kaiserreich meines Wissens allgemein und gleich. Das vielzitierte Dreiklassenwahlrecht galt NUR innerhalb Preußens (bzw. Sachsens) und galt für die Wahlen zum preußischen bzw. sächsischen Landtag. In den einzelnen deutschen Staaten (man sagte damals "Staaten", nicht Länder) galten ganz verschiedene Wahlrechte für die Landtage, vom liberal-fortschrittlichen allgemeinen und gleichen Wahlrecht in Baden etwa bis zum rückständigen Mecklenburg, das noch bis 1918 gar kein allgemeines Wahlrecht für den Landtag kannte, vielmehr noch eine alte landständische Verfassung aus dem 15. Jahrhundert. Auch Kuriosa gab's wie eine Zweitstimme für die über 40jährigen (allerdings nicht in Schwaben!). Auch bedeutete das Dreiklassenwahlrecht keineswegs, daß die Bauern und Arbeiter nicht wählen durften, sondern ihre Stimme hatte lediglich weniger Gewicht.

Gruß, Rüdiger


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