Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Sehe ich nicht so!

Magnus, Monday, 28.11.2005, 21:21 (vor 7313 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Re: Gerechtigkeit im Fall Jessica. von Odin am 27. November 2005 17:58:44:

Männer haben selten etwas dagegen, wenn andere Männer hart behandelt werden. Bei Frauen ist das anders: WEnn Frauen hart behandelt werden, schreien sowohl die Frauen, als auch die Männer - zumindest ein großer Teil

Das ist hier zumindest richtig. Dennoch, beide haben hier das gerechte Urteil erhalten. Dafür gibt es keine Entschuldigung. Hinzukommt jedoch, dass Frauen am wenigstens vor Frauen oder Richterinnen einen Frauenbonus haben. Das darf man auch nicht vergessen. Die meiste Toleranz erfahren Frauen durchaus von Männern oder Feministinnen, was äußerlich gesehen ja fast das gleiche ist.

Der Vater war alkoholabhängig und hat der Mutter die Initiative völlig überlassen. Er hat wohl nicht in dem Sinne etwas von der Tochter mitgekriegt, wie wir etwas unter "mitgekriegt" verstehen würden. Die Schuldfähigkeit wäre hier wirklich zu hinterfragen gewesen, ansonsten macht der Begriff Schuldfähigkeit keinen Sinn.

Alkoholabhängigkeit ist nicht gleichzusetzen mit Schuldunfähigkeit, da - wenn er Spiegeltrinker - mit Alkohol sehr wohl weiß, was er tut, schließlich hat er sich an den Alkohol gewöhnt. Die Installation des Stromkabels war hinterhältig und bewußt vom Mann angebracht, die Katze wurde gefüttert, gepflegt und Fotografiert, während das Kind in der Kammer verreckte. Wer eine Katze versorgen kann, der wird wohl auch in der Lage sein, sein Kind zu versorgen.

Beide Eltern hatten die Sorgepflicht, beide Eltern sollten da sein, ihre Kind zu beschützen. Sie haben versagt und dem Kind ein grausames Ende bereiteten. Irgendwelche Handlungen auf Schuldunfähigkeit abzuwälzen halte ich da für hinfällig. Lebenslänglich war gerecht. Ungerecht sind lediglich die anderen Urteile gewesen: z.B. der Freispruch für die Frau, die aus "Eifersucht" zwei Kinder mit dem Messer abgestochen hat, weil sie so den Mann am meisten ärgern konnte etc... Ohne mit der Wimper zu zucken gehört diese Frau in den Knast, und zwar lebenslänglich mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

Magnus


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