oh Sorry
Als Antwort auf: Re: aller guten Dinge und so - @Norbert von Norbert am 02. Dezember 2001 22:56:53:
Jetzt bin ich doch so aktiv, dass auch mal was untergeht...
"Noch eine Ergänzung.
Der eine Richter hat zweimal seine Entscheidung bekannt gegeben, bevor er die mündliche Verhandlung eröffnet hatte.
Ist aber anscheinend auch nicht so selten bei Familienrichtern."
Das darf nicht sein, da gebe ich dir Recht !
"Ich hatte länger Zeit das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für meine beiden Kinder.
Dieses verwendete ich dermaßen, daß die Kinder zu beiden Eltern täglich Umgang hatten."
Prima !
"In dieser Zeit konnte ich dann auch nur mit dem Älteren telefonisch Kontakt halten. Was dann aber auch mehrfach sabotiert wurde."
Warum ist diese Frau so stinkig auf dich ?
"Somit bin ich heute in einer wesentlich schlechteren Position.
Und den Kindern macht es 'ungeheuer Spaß', wie es jetzt ist.
Mein Sohn sagte mir unlängst, daß er darauf warte 10 Jahre alt zu werden, dann dürfte er entscheiden."
Dann hoffen wir, dass der nächste Richter ihn auch ernst nimmt !
"Grundsätzlich halte ich es für zumutbar, daß eine Frau sich selbst unterhält, und nicht als unkündbare Erzieherin der Kinder 3/7 des restlichen Nettoeinkommens des Ehemanns erhält. Und dies faktisch auf Lebenszeit, d.h. auch wenn die Kinder erwachsen sind."
Ich kenne solche Fälle - ich kann nur von mir sprechen, mein persönlicher Stolz würde mich davon abhalten, mich so aushalten zu lassen. Es geht aber auch anders, meine Freundin geht trotz 3 Kinder (7, 10, 15) ganztags arbeiten, verzichtet auf den Ehegattenunterhalt (der Kindesunterhalt reicht gerade um die Miete zu bezahlen) und der Mann jammert immernoch rum.....
"Zumal, wenn sie zur Ausbildung/Beruf des Ehemanns gar nichts beigetragen hat. Und selbst gar nicht einen entsprechend bezahlten Beruf ausüben könnte, mangels Fähigkeiten."
Entscheidend sind doch die Lebensumstände VOR der Trennung oder ? Werden nicht auch Richt stinkig, wenn die Frau VOR der Trennung zum Beispiel halbtags arbeiten war und NACH der Trennung plötzlich nichts mehr tut ?
"Die Person bei der die Kinder leben, hat sich um die Kinder zu kümmern, und darf diese nicht irgendwelchen Dritten überlassen, ansonsten hat sie auch keinen Anspruch auf Unterhalt."
Das geht nicht ganz, wenn sie arbeiten geht, oder ? Oder meinst du, wenn sie arbeiten geht, kriegt sie keinen Ehegattenunterhalt bzw diesen an das Einkommen angeglichen. Das finde ich absolut richtig.
"Unterhalt für die Kinder ist von dem zu zahlen, bei dem die Kinder nicht leben."
yep
"Allerdings muß dem Unterhaltspflichtigen dann auch die finanziellen Möglichkeiten bleiben, seine Umgangspflicht einzuhalten.
Ich erhalte z.Z. sage und schreibe DM 6,00 im Monat für zwei Kinder auf den Unterhalt angerechnet!"
Da kann ich leider nicht mitreden, ich höre dir aber interessiert zu 
D"ank den Feministinnen im Frauenministerium.
So viel ich weiß liegt dieses nette Gesetz inzwischen beim Bundesverfassungsgericht."
An diesem Gesetz sind mit Sicherheit auch Männer beteiligt, diese Anschuldigungen an die bösen Feministinnen brigen dich nicht weiter, im Gegenteil, an dieser Stelle würde ich normalerweise aufhören zu lesen.
"Den Unterhaltspflichtigen so zu stellen, als ob er Single sei, und nicht für eine Familie aufzukommen hat, ist schiere Willkür."
Meine Worte
"Noch schlimmer ist, daß dem Unterhaltspfichtigen ( in der Regel der Mann ). eine neue Partnerschaft fast unmöglich gemacht wird.
Da sogar eine Zweitehefrau mit ihrem Einkommen die Erstehefrau zu versorgen hat."
Ja nun - die Kinder, die zuerst da waren, mahlen auch zuerst. Wie willst du das ändern ? Sollen die Kinder aus erster Ehe leiden ? Immer natürlich unter der Voraussetzung, dass die erste Ehefrau selber arbeiten geht, logo - von den anderen sprechen wir lieber nicht.....
"Übrigens ist das 1/7 seines Nettoeinkommens, was er mehr erhält, nicht eine Besserstellung des Mannes, sondern soll seine Aufwendungen für den Beruf ausgleichen.
Was in der Regel nicht ausreichen dürfte."
Ich höre interessiert zu ...
"Übrigens haben auch weibliche Unterhaltspflichtige ihren Part zu bezahlen.
Dieses liegt jedoch sehr im Argen."
Frauen zahlen im Vergleichsfall genauso wie Männer, wo soll da der Unterschied sein ?
"Ach ja, während meine Kinder bei mir lebten, arbeitete meine Frau nicht, zahlte also auch keinen Unterhalt für die Kinder."
*............* - faule Sau ...... gibt es aber auch beim anderen Geschlecht (sonst müssten die Jugendämter nicht soviel Unterhaltsvorschuß zahlen)
"Somit es gehört eine Steuerklasse für Familien her, die auch Geschiedene mit Kindern gerecht behandelt."
ein lautes deutliches : YEP !
"Bereits im BGB geregelt, nur nicht immer beachtet.
Zugewinngemeinschaft bedeutet:
Das voreheliche Eigentum der Eheleute bleibt das Eigentum der einzelnen Ehepartner.
Ersatzkäufe werden Eigentum dessen, von dem der ersetzte Gegenstand stammte."
zum Glück, betrifft mich das nicht, wir hatten vor der Ehe praktisch nichts, haben alles gemeinsam erarbeitet.
Normfrau
gesamter Thread:
- aller guten Dinge und so - @Norbert -
die Normfrau,
02.12.2001, 21:46
- Re: aller guten Dinge und so - @Norbert -
Norbert,
03.12.2001, 00:56
- Re: aller guten Dinge und so - @Norbert - carlos , 03.12.2001, 01:46
- @Normfrau u.A.w.g - Norbert, 03.12.2001, 22:53
- oh Sorry -
die Normfrau,
04.12.2001, 10:38
- Re: oh Sorry - Norbert, 04.12.2001, 11:48
- Re: aller guten Dinge und so - @Norbert -
Norbert,
03.12.2001, 00:56