Re: aller guten Dinge und so - @Norbert
Als Antwort auf: aller guten Dinge und so - @Norbert von die Normfrau am 02. Dezember 2001 19:46:18:
So wie du dein Leben beschrieben hast verstehe ich deinen Zorn auf "deine" Richter und auch auf deine Frau - mir würde es genauso gehen.
Noch eine Ergänzung.
Der eine Richter hat zweimal seine Entscheidung bekannt gegeben, bevor er die mündliche Verhandlung eröffnet hatte.
Ist aber anscheinend auch nicht so selten bei Familienrichtern.
Wie sähe für dich eine "ideale" Trennung aus - wie sollte das Umgangsrecht für Kinder gereglt werden ? Wie sollten die finanziellen Fragen gerecht geregelt werden ?
Normfrau, noch niemals selber geschieden, deshalb ahnungslos
Ich hatte länger Zeit das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für meine beiden Kinder.
Dieses verwendete ich dermaßen, daß die Kinder zu beiden Eltern täglich Umgang hatten.
Meiner Frau erlaubte ich auch zweiwöchige Aufenhalte in einem weit entfernten Ort, mit den Kindern.
In dieser Zeit konnte ich dann auch nur mit dem Älteren telefonisch Kontakt halten. Was dann aber auch mehrfach sabotiert wurde.
Somit bin ich heute in einer wesentlich schlechteren Position.
Und den Kindern macht es 'ungeheuer Spaß', wie es jetzt ist.
Mein Sohn sagte mir unlängst, daß er darauf warte 10 Jahre alt zu werden, dann dürfte er entscheiden.
Grundsätzlich halte ich es für zumutbar, daß eine Frau sich selbst unterhält, und nicht als unkündbare Erzieherin der Kinder 3/7 des restlichen Nettoeinkommens des Ehemanns erhält. Und dies faktisch auf Lebenszeit, d.h. auch wenn die Kinder erwachsen sind.
Zumal, wenn sie zur Ausbildung/Beruf des Ehemanns gar nichts beigetragen hat. Und selbst gar nicht einen entsprechend bezahlten Beruf ausüben könnte, mangels Fähigkeiten.
Die Person bei der die Kinder leben, hat sich um die Kinder zu kümmern, und darf diese nicht irgendwelchen Dritten überlassen, ansonsten hat sie auch keinen Anspruch auf Unterhalt.
Unterhalt für die Kinder ist von dem zu zahlen, bei dem die Kinder nicht leben.
Allerdings muß dem Unterhaltspflichtigen dann auch die finanziellen Möglichkeiten bleiben, seine Umgangspflicht einzuhalten.
Ich erhalte z.Z. sage und schreibe DM 6,00 im Monat für zwei Kinder auf den Unterhalt angerechnet!
Dank den Feministinnen im Frauenministerium.
So viel ich weiß liegt dieses nette Gesetz inzwischen beim Bundesverfassungsgericht.
Den Unterhaltspflichtigen so zu stellen, als ob er Single sei, und nicht für eine Familie aufzukommen hat, ist schiere Willkür.
Noch schlimmer ist, daß dem Unterhaltspfichtigen ( in der Regel der Mann ). eine neue Partnerschaft fast unmöglich gemacht wird.
Da sogar eine Zweitehefrau mit ihrem Einkommen die Erstehefrau zu versorgen hat.
Übrigens ist das 1/7 seines Nettoeinkommens, was er mehr erhält, nicht eine Besserstellung des Mannes, sondern soll seine Aufwendungen für den Beruf ausgleichen.
Was in der Regel nicht ausreichen dürfte.
Übrigens haben auch weibliche Unterhaltspflichtige ihren Part zu bezahlen.
Dieses liegt jedoch sehr im Argen.
Ach ja, während meine Kinder bei mir lebten, arbeitete meine Frau nicht, zahlte also auch keinen Unterhalt für die Kinder.
Somit es gehört eine Steuerklasse für Familien her, die auch Geschiedene mit Kindern gerecht behandelt.
Bereits im BGB geregelt, nur nicht immer beachtet.
Zugewinngemeinschaft bedeutet:
Das voreheliche Eigentum der Eheleute bleibt das Eigentum der einzelnen Ehepartner.
Ersatzkäufe werden Eigentum dessen, von dem der ersetzte Gegenstand stammte.
Nur der Zugewinn ist auszugleichen.
Also auch alles was neu als Ergänzung angeschafft wurde.
Dieses ist 50/50 zu teilen.
Ein negativer Zugewinn wird auf null gesetzt( m.E. eine Ungerechtigkeit), da ein betrügerischer Ehepartner dafür noch belohnt wird.
Gruß
Norbert
gesamter Thread:
- aller guten Dinge und so - @Norbert -
die Normfrau,
02.12.2001, 21:46
- Re: aller guten Dinge und so - @Norbert -
Norbert,
03.12.2001, 00:56
- Re: aller guten Dinge und so - @Norbert - carlos , 03.12.2001, 01:46
- @Normfrau u.A.w.g - Norbert, 03.12.2001, 22:53
- oh Sorry -
die Normfrau,
04.12.2001, 10:38
- Re: oh Sorry - Norbert, 04.12.2001, 11:48
- Re: aller guten Dinge und so - @Norbert -
Norbert,
03.12.2001, 00:56