Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: zum Wehrdienst

Harald, Monday, 03.12.2001, 12:54 (vor 8771 Tagen) @ die Normfrau

Als Antwort auf: Re: zum Wehrdienst von die Normfrau am 02. Dezember 2001 23:01:18:

Hallo,

Das bedeutet Äpfel mit Birnen vergleichen. Behaupte beim nächsten [..]

Ich finde den Vergleich passend - hast du erstmal deine 9 Monate Bund >abgesessen bist du aus dem Schneider, ich habe das noch ein paar Jahre >vor mir.

1. aber du HAST etwas von der Zeit und bekommst etwas dafür !

2. Du kannst WÄHLEN ob du ein Kind bekommst oder nicht.

Angesichts der Tatsache das das BW-Verbot nur für Frauen galt und
eben immer nur derjenige, der durch ein Gesetz benachteiligt wird, auch Klage erheben darf, ist der Einwand ziemlich ärmlich oder?

Eben schreibst du noch, dass die Männer benachteiligt sind - was liegt >also näher als gegen seine eigene Wehrpflicht zu klagen, weil Frauen >nicht betroffen sind ? Ich sehe da eine gewisse Logik !

also nochmal: du hattest gesagt : "Übrigens war es eine FRAU die gegen
das Frauenverbot beim Bund geklagt hat"

Wozu ich sage "klagen darf nur der BETROFFENE also in dem Fall nur eine FRAU folglich ist das kein Frauenverdienst das gerade eine Frau geklagt hat."

also hier: Frauenverbot beim Bund als Nachteil der Frau

Und dein Einwand JETZT bezieht sich auf etwas ganz anderes nämlich
das BW-Pflicht ein Nachteil für Männer ist. Und Mann könnte ja
schließlich dagegen klagen wenn er wollte.

Kann er aber nicht. Weil die WPflicht noch in der Verfassung verankert ist
(übrigens dieselbe Verfassung die die Gleichheit von Männern und Frauen
garantiert). Haben schon oft genug welche versucht. Rauskommen tust du
juristisch wie praktisch nur über irgendwelche Tricks.

Gruß
Harald


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