Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: zum Wehrdienst

Norbert, Monday, 03.12.2001, 01:15 (vor 8772 Tagen) @ die Normfrau

Als Antwort auf: Re: zum Wehrdienst von die Normfrau am 02. Dezember 2001 23:01:18:

> > Das bedeutet Äpfel mit Birnen vergleichen. Behaupte beim nächsten

Einstellungsgespräch doch einfach, du seiest unfruchtbar! Der Arbeitgeber
kann dich nicht feuern, falls du doch noch überraschenderweise ein Kind
bekommst. Aber versuch sowas mal beim Musterungstermin! Musst du natürlich nicht weil du eh nicht dahinkommst als Frau.

Ich finde den Vergleich passend - hast du erstmal deine 9 Monate Bund abgesessen bist du aus dem Schneider, ich habe das noch ein paar Jahre vor mir.[/i]

Du vergißt, daß Mann dann als Reservist gilt, und zu entsprechenden Übungen einberufen werden kann.
Sowie natürlich auch für den hoffentlich nicht eintretenden Ernstfall.


[quote][quote]Angesichts der Tatsache das das BW-Verbot nur für Frauen galt und
eben immer nur derjenige, der durch ein Gesetz benachteiligt wird, auch Klage erheben darf, ist der Einwand ziemlich ärmlich oder?[/quote][/quote]
[quote]Eben schreibst du noch, dass die Männer benachteiligt sind - was liegt also näher als gegen seine eigene Wehrpflicht zu klagen, weil Frauen nicht betroffen sind ? Ich sehe da eine gewisse Logik !
Normfrau
[/quote]

Macht auch inzwischen ein Abiturient.
Hat heute vielleicht eine realistische Chance.
Z.Z. des kalten Krieges war dieses völlig aussichtslos.

Gruß
Norbert


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