Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ich kenne da eine, die kennst sich aus....

Beelzebub, Saturday, 15.10.2005, 01:19 (vor 7358 Tagen) @ Nikos

Als Antwort auf: Re: Luise.F.Pusch fordert von Nikos am 14. Oktober 2005 09:13:

Ich frage mich, ob diese Frau vor Gericht gehört, wegen Volksverhetzung! Ich würde mich an die Kosten beteiligen.
Kennt sich jemand aus?
Nikos

Frag mal Xenilinchen aus Cläos gleichgeschaltetem Zensurforum, die hat mit strafrechtlicher Würdigung von Volksverhetzung schon Erfahrung gesammelt....*fg*

Aber mal im Ernst: die gesetzliche definition von Volksverhetzung findest du
hier.

Nach einer Entscheidung des bayerischen Obersten Landgerichts liegt Volksverhetzung nicht erst dann vor "wenn den angegriffenen Personen das biologische Lebensrecht abgesprochen wird. Es genügt, dass ihnen das Recht, als gleichwertige Menschen in der Gemeinschaft zu leben - soziales Lebensrecht -, bestritten wird."(BayObLG NJW 1995, 145)

Ich denke mal, dass die Pusch als ausgewiesene Sprachwissenschaftlerin zumindest so schlau sein wird, die Grenzedes § 130 StGB nicht zu überschreiten. Zudem möchte ich weder mir noch sonst jemandem zumuten, den gesammelten Dreck dieser Person auf strafrechtlich relevantes zu durchsuchen.

Hier hilft am besten die Devise des alten Fritz: Niedriger hängen.

Greets

Beelzebub


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