Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Justizministerin will Kinderrechte stärken

Norbert, Monday, 09.05.2005, 20:57 (vor 7523 Tagen) @ Andreas

Als Antwort auf: Re: Justizministerin will Kinderrechte stärken von Andreas am 09. Mai 2005 16:00:20:

Interessant ist folgender Abschnitt in einem weiteren Artikel zum Thema:
Eigenverantwortung wird festgeschrieben
Die zahlenden Väter wird es freuen, dass künftig der «Grundsatz der Eigenverantwortung» ausdrücklich in das Gesetz geschrieben werden soll. «Jeder ist für sich selbst verantwortlich», sagt Zypries. Konkret bedeutet dies, dass den Frauen eher als bisher die Wiederaufnahme von Arbeit zugemutet werden kann.
Maßstab soll aber der Einzelfall bleiben. Gibt es an der Schule einen Hort, dann soll der Familienrichter der Frau eher eine Erwerbstätigkeit auferlegen können, als wenn der Nachwuchs erst mit dem Auto in eine «Betreuungseinrichtung» gefahren werden müsste. Eine andere Frage ist freilich, wie die Gerichte unter diesen Umständen mit dem Mangel an Teilzeitarbeitsplätzen umgehen werden. Kann eine Erwerbstätigkeit zugemutet werden, wenn es nur geringe Chancen auf eine Beschäftigung gibt?
Härtere Zeiten könnten für die Ex-Frauen gut verdienender Chefärzte oder Manager anbrechen. Auch für sie soll die Rückkehr in den erlernten Beruf eher zumutbar werden, «selbst dann, wenn damit ein geringerer Lebensstandard als in der Ehe verbunden ist», heißt es. (dpa)
http://www.netzeitung.de/deutschland/337749.html

Na toll.
Und wie bisher die richterliche Willkür weiter existieren lassen.
In BW z.B. müssen Frauen nicht arbeiten, bis dass jüngste Kind in der vierten Schulklasse ist, d.h. ca. 9-10 Jahre alt ist.
Die Angabe mit 8 Jahren stimmt also schon mal nicht generell.
Dann kommt der Spruch mit überobligatorisch, und es wird von Einkommen des Unterhaltsberechtigten nur 1/3 angerechnet.
Bei mir kommen dann noch fiktive Einkommen dazu, Ergebnis, mir bleibt real schon kaum der Sozialhilfesatz, da ich ca. 85% 'meines' Nettogehaltes abdrücken darf.
Natürlich alles legal und legitim :-(

Schon angesprochen, Kindesunterhalt ist steuerlich nicht geltend zu machen.
Dem Unterhaltszahler bleibt noch weniger, zu Gunsten des Staates.

Selbstverständlich werden zum 1. Juli 2005 die Regelsätze für Kindesunterhalt noch zusätzlich angehoben.
Die Selbstbehalte des Unterhaltszahlers aber wieder nicht.
Also noch mehr Geld für den Staat.

Zynisch und Co. sei Dank.
Wir haben bald noch mehr Obdachlose mehr auf den Straßen.
Da diese dann diesen extremen Verpflichtungen endlich nicht mehr nachkommen können.

Norbert


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