Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Im Vergleich - Mutter ermordete grundlos beide Kinder - Keine Anklage

Klinkenputzer, Friday, 29.04.2005, 18:22 (vor 7533 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Re: Vater tötet sein schwer behindertes Kind - 6 Jahre Haft von Odin am 29. April 2005 13:54:40:

Die Spiegelin 38/2004 13.09.2004 €

Strafjustiz: Eine Mutter tötet ihre beiden Kinder, doch die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein. Die Entscheidung ist erklärungsbedürftig. Von Gisela Friedrichsen mehr...

Schlimmer als Harakiri
Petra M. hat mit äußerster Heftigkeit zugestochen - 15-mal bei den Kindern, bei sich selbst durchstieß sie eine Rippe und zerfetzte sich die Lunge. Das Messer ging haarscharf am Herzen vorbei. Was hatte sie in eine solche Raserei versetzt?

Das ist die nächste schockierende Nachricht. Wie kann es sein, dass eine Frau zwei Kinder umbringt - und dann keine Strafe, keine Sühne? Nicht mal eine Gerichtsverhandlung?

Der Gutachter spricht von einer "eifersuchtswahnhaften Symptomatik", die laut Staatsanwaltschaft unbegründet war. Der Ehemann, für eine Versicherung tätig, war viel unterwegs. Doch obwohl sie keinen Grund zur Eifersucht hatte, engagierte Petra M. sogar einen Detektiv, um ihren Mann auszuspähen. Doch davon wusste der nichts.

"Auslöser der Tat sind wohl Empfindungen gewesen, die sie meinte zu haben, die aber jeder realen Grundlage entbehrten", so Oberstaatsanwalt Wille. Die Frau habe anscheinend Angst gehabt. Vor wem? Es gab weder Gewalt noch nennenswerten Streit in der Familie. Auch wollte ihr niemand die Kinder wegnehmen.

Nach Angaben der Ärzte ist die Erkrankung von Petra M. mit Neuroleptika gut in den Griff zu bekommen, eine dezidierte Therapieplanung liegt vor. Ein Grund, die Frau nach Paragraf 63 Strafgesetzbuch dauerhaft in der Psychiatrie unterzubringen, ist nicht vorhanden: Wegen der guten Behandlungsmöglichkeiten sind weitere rechtswidrige Taten von ihr nicht zu erwarten.

Betreutes Wohnen ist für Fälle wie Petra M. wohl das geeignete, wenn sie die Klinik verlässt. Natürlich bedarf sie dann eines ganzen Bündels an Hilfe. Damit es nicht so kommt wie bei einer 37-jährigen Mutter, die 1995 in Kaltenkirchen mit ihren Kindern in den Tod gehen wollte, weil sie mit dem Leben nicht zurechtkam und die Kinder nicht zurücklassen wollte. Die Kinder starben, sie überlebte schwer geschädigt. Das Landgericht Kiel verurteilte sie zu einer Bewährungsstrafe. Doch dann fand die Frau keinen Therapieplatz und brachte sich ein Jahr später um.


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