Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: doppelt bestraft

Advocatus feminae, Friday, 25.03.2005, 22:10 (vor 7620 Tagen) @ noname

Als Antwort auf: Re: doppelt bestraft von noname am 25. März 2005 15:26:09:

Wie schon gesagt: das ist unbezahlt.

Wo steht das?

Brandschutzgesetz von Schleswig-Holstein:
§ 16 Pflichtfeuerwehr

....
(3) Alle Bürgerinnen und Bürger vom vollendeten 18. bis vollendeten 50. Lebensjahr sind verpflichtet, Dienst in der Pflichtfeuerwehr als ehrenamtliche Tätigkeit für die Gemeinde zu übernehmen und auszuüben, sofern sie nicht nachweisen, daß sie den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes nicht gewachsen sind. ...

Natürlich wurden die verpflichtet, die schonmal freiwilligen Feuerwehrdienst gemacht haben.

Soweit ich das richtig verstanden habe, müßten wir noch im Konjunktiv sprechen. Hat die Verpflichtung schon stattgefunden?
(snip)

Ja


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