Re: doppelt bestraft
Als Antwort auf: doppelt bestraft von Advocatus feminae am 25. März 2005 14:46:07:
Wie schon gesagt: das ist unbezahlt.
Wo steht das?
Natürlich wurden die verpflichtet, die schonmal freiwilligen Feuerwehrdienst gemacht haben.
Soweit ich das richtig verstanden habe, müßten wir noch im Konjunktiv sprechen. Hat die Verpflichtung schon stattgefunden?
(snip)
Ich nehme aber an, dass die Zwangsverpflichteten klagen können.
Nehme ich auch stark an. Es ist generell möglich sich von den Wehrübungen befreien zu lassen, warum sollte man bei der unfreiwilligen Feuerwehr plötzlich eine Ausnahme machen?
Sobald es nicht den geringsten Hinweis in den jeweiligen Feuerwehrgesetzen gibt, wie für Gerechtigkeit (sei es Geschlechtergerechtigkeit oder sonstwas) bei diesem Zwangsdienst gesorgt wird, dürfte das Gesetz unwirksam sein. Wie verhindert man z.B., dass der Bürgermeister Leute "einzieht", die er nicht mag ?
Sehe ich auch so.
Viele Grüsse und fohe Ostern
noname
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ein weiterer Andreas,
24.03.2005, 13:24
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