Re: Knackpunkt
Als Antwort auf: Zypries' Hauptlekt�ren-Forum von BrigitteForenLeser am 23. Januar 2005 17:35:26:
Der BGH sah das aehnlich und stellte die Interessen der Kinder auf ungestoertes Aufwachsen ueber das Interesse des Vaters auf Klaerung.
Auch wenn ein Interesse des Kindes an Versorgung da ist, heisst das noch nicht, dass der ehemalige Ehemann oder Freund der Mutter dieses fuer alle Zeiten befriedigen muss. Wenn das Kind einen Anspruch an einen Mann stellt auf Versorgung, dann soll das Kind diesen Anspruch begruenden muessen, z.B. indem es seine Gene fuer einen Vaterschaftstest zur Verfuegung stellen. Sonst ist es nichts mit dem Anpruch. Einbe Gesetzesaenderung, die einen zwingenden Test bei Geburt vorschreibt, scheint mir da die beste Loesung.
Gruss,
Peter
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BrigitteForenLeser,
23.01.2005, 19:35
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- Re: Knackpunkt - Peter, 24.01.2005, 23:41