Re: Doch Anfechtung der Vaterschaft möglich?
Als Antwort auf: Doch Anfechtung der Vaterschaft möglich? von Ferdi am 17. Januar 2005 01:11:11:
Also: Was ist, wenn ein Vater einfach sein Kind an die Hand nimmt und mit ihm und einer dritten Person (Notar, Anwalt) zu dem Institut fährt, nachweist, dass es sich um Vater und Kind handelt und unter Aufsicht Proben abgibt? Nach der obigen Pressemitteilung müsste dann bei negativem Testbefund eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung einleitbar sein, weil der Identitätsnachweis erfolgt ist. In der Pressemitteilung weist das Institut weiter darauf hin, dass diskrete Vaterschaftstests nach wie vor legal sind.
Die Frage ist, ob er das ohne Zustimmung der Mutter darf. Wenn nein, ob das Ergebnis des Tests ggf. als Anfechtungsbedarf für eine Vaterschaftsklage anerkannt wird.
"Heimlich" wäre der Test dann ja nicht mehr. Aber wäre er dadurch schon verwertbar?!
Gruß
Andreas
gesamter Thread:
- Doch Anfechtung der Vaterschaft möglich? -
Ferdi,
17.01.2005, 03:11
- Re: Doch Anfechtung der Vaterschaft möglich? - Magnus, 17.01.2005, 12:45
- Re: Doch Anfechtung der Vaterschaft möglich? - Odin, 17.01.2005, 13:04
- Re: Doch Anfechtung der Vaterschaft möglich? - ein weiterer Andreas, 17.01.2005, 13:11
- Re: Doch Anfechtung der Vaterschaft möglich? -
Tonie,
17.01.2005, 15:40
- Troll?! (oT) -
ein weiterer Andreas,
17.01.2005, 15:58
- Re: Troll?! (oT) - Odin, 17.01.2005, 17:11
- Troll?! (oT) -
ein weiterer Andreas,
17.01.2005, 15:58