Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Doch Anfechtung der Vaterschaft möglich?

Magnus, Monday, 17.01.2005, 12:45 (vor 7688 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Doch Anfechtung der Vaterschaft möglich? von Ferdi am 17. Januar 2005 01:11:11:

Also: Was ist, wenn ein Vater einfach sein Kind an die Hand nimmt und mit ihm und einer dritten Person (Notar, Anwalt) zu dem Institut fährt, nachweist, dass es sich um Vater und Kind handelt und unter Aufsicht Proben abgibt?

Dann ist es ja kein heimlicher Test mehr, sondern ein Notariell beglaubigter Vaterschaftstest.

Ich würde dennoch auf den heimlichen Test bestehen. Der heimliche Test garantiert mir, dass ich die Gendaten eben NICHT personenbezogen abgeben kann, was mir eine gewisse Sicherheit verschafft, das in den Labors wirklich nur Verwandschaft getestet wird.

Wer weiß ob sich das ändert, wenn die Labors gewinneinbußen haben und nur noch personenbezogene Daten eintreffen - man muss ja schließlich was verdienen, und wenn es nicht jetzt möglich ist, dann in Zukunft.

Magnus


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