Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Doch Anfechtung der Vaterschaft möglich?

Odin, Monday, 17.01.2005, 13:04 (vor 7688 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Doch Anfechtung der Vaterschaft möglich? von Ferdi am 17. Januar 2005 01:11:11:

Also: Was ist, wenn ein Vater einfach sein Kind an die Hand nimmt und mit ihm und einer dritten Person (Notar, Anwalt) zu dem Institut fährt, nachweist, dass es sich um Vater und Kind handelt und unter Aufsicht Proben abgibt? Nach der obigen Pressemitteilung müsste dann bei negativem Testbefund eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung einleitbar sein, weil der Identitätsnachweis erfolgt ist. In der Pressemitteilung weist das Institut weiter darauf hin, dass diskrete Vaterschaftstests nach wie vor legal sind.

Auch hier wieder das "alte Problem": Dies wird ein Mann auch erst dann tun, wenn er durch einen heimlichen Test erfahren hat, daß der Schuß nicht nach hinten losgeht - d.h. die Beziehung gefährdet wegen eines evtl. unbegründeten Verdachts. Außer in Scheidungsfällen. Da ist es ohnehin schon zu spät. Ein entsprechendes Vorgehen des Mannes kann aber den Umgang gefährden.


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