Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Grundgesetz

Sven74, Saturday, 15.01.2005, 00:29 (vor 7691 Tagen) @ Magnus

Als Antwort auf: Re: Grundgesetz von Magnus am 14. Januar 2005 22:20:48:

Artikel 1 (1)
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Nichts anderes Macht Frau Zypries. Die Würde der Kinder zu schützen.

Blödsinn. Laut UN-Kindschaftsrecht hat jedes Kind das Recht, seinen leiblichen Vater zu kennen. DAS ist ein Menschenrecht! Die Würde des Kindes wird dann verletzt, wenn man es belügt und betrügt und ihm ein Mann als Vater repräsentiert, der nicht der Vater ist.
Obendrein ist das Unterschieben eines Kindes nach §169 StGB eine Straftat, die weder verschleiert noch vertuscht, und auch deren Aufdeckung nicht erschwert werden soll?
Wo soll die Würde des Kindes angegriffen werden, wenn man nur eine Abstummungsuntersuchung macht? Lächerlich! Einfach lächerlich und obendrein pervers wie du das Kind für Deine Zwecke und Deine Meinung mißbrauchst - so wie alle Feministen.
Erzähl nie wieder was von der Würde des Menschen - davon hast du offenbar keine Ahnung!
Magnus

Dem ist nichts hinzuzufügen!

Sven74


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