Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

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Stellungnahme der CDU - etwas enttäuschend, besonders am Ende.

Magnus, Friday, 14.01.2005, 21:06 (vor 7691 Tagen)

Ich habe die CDU mal angefragt, und Antwort erhalten. Sie schließen also nicht aus, heimliche Tests zu verbieten. Kann ich alles nicht nachvollziehen...

Magnus

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Zuschrift.
Mit Ihrem Unverständnis über die Pläne der Bundesjustizministerin, heimliche
Vaterschaftstest unter Strafe zu stellen, sind Sie nicht allein. Die CDU
Deutschlands lehnt diese wirklichkeitsfremden Pläne ab und ruft die
Bundesregierung dazu auf, dieses Gesetzesvorhaben zu stoppen.

Das Bundesjustizministerium plant, die heimliche Gewinnung eines genetischen
Fingerabdrucks ohne Einwilligung der betroffenen Person unter Strafe zu
stellen, und zwar ausnahmslos. Dies soll folglich in erster Linie für die
heimliche Durchführung von Vaterschaftstest durch Familienväter gelten, was
Frau Zypries mit der Wahrung des Persönlichkeitsrechts des Kindes und des
Familienfriedens begründet. Diese Argumentation greift aber nach Auffassung
der CDU viel zu kurz:
Ein Kind ist - noch - nicht in der Lage, sein Selbstbestimmungsrecht
auszuüben, sondern seine Eltern nehmen dieses Recht bis zum Erreichen der
Mündigkeit gemeinsam wahr, dies ist der gesetzliche Inhalt der elterlichen
Sorge. Überdies ist auch zu bedenken, dass das Verschweigen des wahren
Vaters durch die Mutter ebenfalls einen schwerwiegenden Eingriff in das
Persönlichkeitsrecht des Kindes darstellt.
Das Argument "Wahrung des Familienfriedens" ist höchst problematisch, da
zwar die Familie unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes steht, was
aber umgekehrt bedeutet, dass der Staat die Familie vor Beeinträchtigungen
von außen zu schützen und selbst damit keinerlei Recht hat, sich in diesen
intimen Bereich einzumischen.

Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert
Röttgen MdB, hat in seiner Kritik an den Plänen von Frau Zypries darauf
hingewiesen, dass es für eine Familie oder Partnerschaft das sichere Aus
bedeute, wenn sich erst einmal Polizei und Staatsanwaltschaft mit der
Feststellung der Vaterschaft befassen. Daher sei es auch der völlig falsche
Weg, zweifelnde Väter zu kriminalisieren und mit Geldstrafe oder
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bedrohen.

Röttgen unterstrich aber, dass hier in der Tat Handlungsbedarf bestünde,
denn die gegenwärtige Situation sei in der Tat unbefriedigend: Der
derzeitige legale Weg, die Vaterschaft gerichtlich feststellen zu lassen,
ist schwierig, oft langwierig und mit Kosten verbunden. Außerdem ist dem
zweifelnden Vater hier das Ziel des Rechtsweges fest vorgegeben: die
Anfechtung der Vaterschaft. Nur die Feststellung "ich bin der Vater oder
nicht", ist gegenwärtig nicht möglich. Dies ist ja gerade der Grund, warum
Väter immer öfter auf heimliche Vaterschaftstests zurückgreifen.
Allerdings darf auch die Problematik solcher Tests nicht ignoriert werden:
Väter lassen heimlich Spurenmaterial von Labors untersuchen, ohne sicher
sein zu können, dass die Ergebnisse zuverlässig sind. Während ansonsten
staatlich veranlasste DNA-Untersuchungen streng reglementiert sind, wird
hier DNA-Material ohne Rücksicht auf die Kinder aus der Hand gegeben, und es
ist auch nicht sichergestellt, dass sich die kommerziellen Anbieter der
Tests an die z.B. von der Bundesärztekammer aufgestellten Richtlinien
halten. Die Ergebnisse der heimlichen Tests sind daher gerichtlich, d.h. als
Beweismittel in einem Vaterschaftsprozess, auch nicht verwendbar, was der
Bundesgerichtshof vor wenigen Tagen noch einmal bestätigt hat.

Röttgen hat daher die Schaffung einer ausgewogenen Regelung angemahnt, die
das Persönlichkeitsrecht des Kindes und die berechtigten Interessen der
Väter gleichermaßen berücksichtigt. Man könne daher die heimlichen
Vaterschaftstests nur verbieten, wenn man gleichzeitig für die Väter die
Möglichkeiten, die Vaterschaft gerichtlich feststellen zu lassen, wesentlich
erleichtere und verbessere.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans-Jörg Dietsche
Referent für Rechtspolitik


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