Probenentnahme durch Arzt bestätigen lassen!
Als Antwort auf: Re: BGH verhandelt über Verwertbarkeit heimlicher Vaterschaftstests von ich am 10. Januar 2005 18:19:04:
heimliche vaterschaftstest waren noch nie verwertbar, da man nicht nachweisen kann von wem die proben sind.
Falsch!
Das Institut, bei dem ich die Vaterschafts-Feststellung für das dritte Kind meiner Exe durchführen ließ (das Kind war, wie sich dann herausstellte, NICHT von mir) teilte mir vorweg Folgendes mit:
"Die Probenentnahme kann auch in Anwesenheit eines unparteiischen Zeugen (z.B. eines Arztes) durchgeführt und mit einer Identitätsfeststellung verknüpft werden. Das kann von Vorteil sein, wenn Sie das Gericht etwa vor Gericht verwenden wollen, da so nachgewiesen werden kann, daß die Proben tatsächlich von den beteiligten Personen stammen. (...) Hier ist sehr wichtig, daß die Proben direkt vom Arzt an uns geschickt werden. Der Arzt darf Ihnen die Proben nicht mehr aushändigen, da andernfalls die Identitätsfeststellung nichtig wäre." (Hervorhebung von mir. - Es folgt der Hinweis, Ausweispapiere und Paßbild mitzubringen, falls der Zeuge - d.i. der Arzt - kein Polaroidfoto anfertigen kann.)
So habe ich es gemacht.
Ich räume allerdings ein, daß ein Gericht in unserer Gynäkokratie auch dann sich vorbehalten könnte, die Feststellung anzuerkennen oder nicht.
Freundliche Grüße, T.L.
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- BGH verhandelt über Verwertbarkeit heimlicher Vaterschaftstests -
Andreax,
10.01.2005, 19:00
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ein weiterer Andreas,
10.01.2005, 19:26
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ich ,
10.01.2005, 20:19
- Re: BGH verhandelt über Verwertbarkeit heimlicher Vaterschaftstests - hquer, 10.01.2005, 20:33
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ich ,
10.01.2005, 20:19
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ein weiterer Andreas,
10.01.2005, 19:26