Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: BGH verhandelt über Verwertbarkeit heimlicher Vaterschaftstests

hquer, Monday, 10.01.2005, 20:33 (vor 7695 Tagen) @ ich

Als Antwort auf: Re: BGH verhandelt über Verwertbarkeit heimlicher Vaterschaftstests von ich am 10. Januar 2005 18:19:04:

heimliche vaterschaftstest waren noch nie verwertbar, da man nicht nachweisen kann von wem die proben sind.
ein heimlicher vaterschaftstest dient der eigenen sicherheit, nicht mehr nicht weniger.
sollte sich bei einem heimlichen test herrausstellen das
man nich tder vater ist, kann man unbesorgt eine klage anstreben.
denn die heiraus resultierenden kosten muss man nicht mehr tragen.
ein begründeter verdacht ist :
zu behaubten die mutter hätte im streitgespräch das behaubtet. und der
herr xxxx ( irgendein naher bekannter) wäre der vater .
um dieses zu klären muss das gericht einen test beauftragen.

Du hast das - glaub' ich - falsch verstanden. Natürlich hast Du recht, daß private Vaterschaftstests nicht gerichtlich verwertbar sind. Sie waren es nicht und werden es auch nicht.
Um aber eine Vaterschaftsanfechtung überhaupt gerichtlich durchzuboxen, müssen nachvollziehbar "erhebliche Zweifel" des gesetzlichen Vaters (i.e. Ehemann) im Raum stehen. Diese müssen glaubhaft gemacht werden - z.B. durch das Auftreten eines Zeugen, der bestätigt, dem genannten Vater von der Untreue seiner Ehefrau berichtet zu haben. Wird der Zeuge vor Gericht als glaubwürdig erachtet, beschließt das Gericht eine Feststellung der Vaterschaft.
Ein ebenso "glaubwürdiger" Grund für die Einleitung der Vaterschaftsfeststellung war bisher vielen Gerichten das Ergebnis eines heimlichen Vaterschaftstests - aber eben nicht allen Gerichten. Und die Väter, denen die Gerichte ihren heimlichen Vaterschaftstest nicht als Grund ihres (legitimen) Zweifels abgenommen haben und ihnen somit die Vaterschaftsfeststellung verwehrt haben - diese Väter klagen jetzt vorm BGH.

hquer


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