Re: BGH verhandelt über Verwertbarkeit heimlicher Vaterschaftstests
Als Antwort auf: Re: BGH verhandelt über Verwertbarkeit heimlicher Vaterschaftstests von ein weiterer Andreas am 10. Januar 2005 17:26:12:
Grundsätzlich kann ein Mann, der als Kindesvater eingetragen ist, die Vaterschaft im Nachhinein nur anfechten, wenn er von Umständen erfährt die begründete Zweifel an der Vaterschaft aufkommen lassen. Erst dann prüft das Gericht, ob es einen Gutachter beauftragt und die Abstammung klären lässt.
Wenn das Gericht private Vaterschaftstest als nicht verwertbar einstuft, dann bedeutet dies, daß ein Nicht-Vater das gerichtliche Verfahren zur Feststellung seiner Nicht-Vaterschaft gar nicht nutzen kann. Er hat zwar die Gewißheit, nicht der Vater zu sein, aber das Gericht interessiert das einfach nicht. Also bleibt er es de jure.
Was nützen dann private Tests überhaupt noch, wenn sie nicht verwertbar sind?!
Und um so bizarrer erscheint die Argumentation von Zypries derzufolge private Tests verboten werden können, da ja ohnehin das Gerichtsverfahren offen stehe. Das Verfahren mag schon offenstehen, in dem Sinne, daß Mann damit zwar vor Gericht landet. Das Gericht sagt aber: nicht verwertbar, ätsch! Fertig ist die Laube.
Was ist denn dann überhaupt noch ein begründeter Zweifel?!
Ein Stück aus dem Tollhaus.
Gruß
Andreas
heimliche vaterschaftstest waren noch nie verwertbar, da man nicht nachweisen kann von wem die proben sind.
ein heimlicher vaterschaftstest dient der eigenen sicherheit, nicht mehr nicht weniger.
sollte sich bei einem heimlichen test herrausstellen das
man nich tder vater ist, kann man unbesorgt eine klage anstreben.
denn die heiraus resultierenden kosten muss man nicht mehr tragen.
ein begründeter verdacht ist :
zu behaubten die mutter hätte im streitgespräch das behaubtet. und der
herr xxxx ( irgendein naher bekannter) wäre der vater .
um dieses zu klären muss das gericht einen test beauftragen.
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- BGH verhandelt über Verwertbarkeit heimlicher Vaterschaftstests -
Andreax,
10.01.2005, 19:00
- Re: BGH verhandelt über Verwertbarkeit heimlicher Vaterschaftstests -
ein weiterer Andreas,
10.01.2005, 19:26
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ich ,
10.01.2005, 20:19
- Re: BGH verhandelt über Verwertbarkeit heimlicher Vaterschaftstests - hquer, 10.01.2005, 20:33
- Probenentnahme durch Arzt bestätigen lassen! - T.Lentze, 10.01.2005, 23:41
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ich ,
10.01.2005, 20:19
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ein weiterer Andreas,
10.01.2005, 19:26