Wenn das Gesetz wirklich kommen sollte, müssen wir halt härtere Bandagen anlegen
Als Antwort auf: Aus für Vaterschaftstests von Odin am 29. November 2004 11:39:22:
brennpunkt 2
Spionage für Papa verboten
Dem Vaterschaftsnachweis aus dem Regal droht das Aus. Heimliche Tests sind
künftig nicht mehr erlaubt - so will es der Entwurf für das Gentest-Gesetz
VON WOLFGANG LÖHR
Erwartet wurde es schon lange. Das Gentest-Gesetz. Seit über zwei Jahren war
aus den Reihen von Rot-Grün in regelmäßigen Abständen zu hören: "Demnächst
wird ein Entwurf vorliegen." Jetzt ist das Papier aus dem
Gesundheitsministerium, mit dem außer in der Strafverfolgung der ganze
Bereich der humangenetischen Tests und Analysen gesetzlich geregelt werden
soll, endlich da. Inoffiziell zumindest. So manch ein Industrieverband hat
auch schon reinschauen dürfen. Der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH)
etwa hat vor kurzem eine erste Stellungnahme abgegeben. "Richtungsweisend"
sei der Gesetzentwurf, lobt der VDGH.
Aus den Reihen der Unternehmen, die mit Vaterschaftstests ihr Geld
verdienen, hagelt es dagegen Proteste. Denn wie bereits mehrfach sowohl von
Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) als auch von Justizministerin
Brigitte Zypries (SPD) vorab ankündigt worden war, soll endlich Schluss sein
mit den heimlichen Vaterschaftstests.
Genetische Untersuchungen zur Aufklärung der Abstammung dürfen nur
vorgenommen werden, wenn alle von der Untersuchung betroffenen Personen
vorab zustimmen, heißt es zusammengefasst in Paragraf 21 des Gesetzentwurfs.
Sowohl das Kind, dessen Abstammung geklärt werden soll, als auch die Mutter,
der gesetzlich eingetragene Vater und auch der "Mann, dessen genetische
Probe auf die Vaterschaft hin untersucht werden soll", müssen ihre
Einwilligung für den Test abgeben. Bisher ist es - bei einigen Unternehmen
zumindest - Usus, auf die Zustimmung aller Beteiligten zu verzichten.
Das in Frankfurt am Main ansässige Unternehmen Humatrix musste deshalb auch
schon vor Gericht erscheinen. Ein Konkurrent hatte die Biotech-Firma, die
von sich selbst behauptet, "einer der führenden Anbieter von
Abstammungsnachweisen zwischen nahen Verwandten" zu sein, wegen
Wettbewerbsverstoßes verklagt. Der Vorwurf: Humatrix würde
Vaterschaftsnachweise ohne Zustimmung der Mutter durchführen. Dies sei ein
Verstoß gegen den Datenschutz und verletze die Grundrechte des Kindes. Das
Landgericht München gab der Frankfurter Firma jedoch Recht. Ein Mann habe
das Recht zu erfahren, ob ein Kind von ihm abstamme, urteilte das Gericht.
Zudem sei ein heimlicher Abstammungstest für das Wohl des Kindes weniger
schwerwiegend als der über ein Gericht erzwungene. Humatrix, das seine
Probenabnahmekits auch schon über die Apotheken vertreibt, sieht daher auch
keinen Grund, von seiner bisherigen Praxis abzuweichen. Das Geschäft
jedenfalls scheint zu florieren. Mittlerweile werben
Vaterschaftsnachweisfirmen auch schon auf Papierhandtüchern in Kneipenklos.
Doch nicht alle Gerichte sehen das Geschäftsgebaren der Unternehmen so
kritiklos wie das Münchner Landgericht. So kam in Köln das Oberlandesgericht
in einem ähnlichen Fall zu einem ganz andere Ergebnis. Es wies die Klage
eines an seiner Vaterschaft zweifelnden Mannes mit dem Hinweis auf das
informationelle Selbstbestimmungsrecht des Kindes ab. Wer Rechte verletzt,
kann keine Rechte für sich geltend machen, so die Richter. In einem Fall in
Celle akzeptierte das Oberlandesgericht deswegen nicht einmal einen heimlich
durchgeführten Abstammungstest für eine Vaterschaftsanfechtungsklage eines
Mannes. Die Kammer fand also die Zustimmung zur Probe wichtiger als die
Tatsache, dass er laut der Probe nicht der Vater war.
Humatrix argumentiert genau umgekehrt. Das Unternehmen zitiert einen
Frankfurter Anwalt, der das generelle Verbot privater Vaterschaftstests als
mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung des Mannes nicht
vereinbar bezeichnet. Schließlich habe jeder Vater ein Recht zu wissen, ob
ein Kind wirklich von ihm sei. Dass damit die Rechte des Kindes verletzt
werden, scheint Humatrix dabei nicht zu interessieren.
taz Nr. 7516 vom 17.11.2004, Seite 4, 106 Zeilen (TAZ-Bericht), WOLFGANG
LÖHR
http://www.taz.de/pt/2004/11/17/a0181.nf/text
Wenn das Gesetz wirklich kommen sollte, müssen wir halt härtere Bandagen anlegen um unseren Forderungen Nachdruck zu verleihen 
Wir brauchen dann regelmäßige Aktionen wie z.B. die Autobahn sperren durch Zahlvaterstreiks bzw. durch Zahlvater-Sympathisantenstreiks oder ähnliches bis sie das Gesetz wieder abschaffen... Man kann sich das nicht gefallen lassen! Notfalls von einem Rechtsanwalt beraten lassen wie weit man mit Protestaktionen noch gehen kann ohne gleich Terrorwarnungen auszulösen... (Green Peace macht es vor)
Mit Unterschriften sammeln und Briefen schreiben kommt man halt dann nicht mehr weiter.
Ich verstehe auch nicht wieso ein Mann der nicht der Vater ist und nicht im Traum daran dachte daß er ein Kuckuckskind untergeschoben bekommen hat, und erst nach Jahren drauf kommt, nicht einen Schadenersatz bekommt. Normalerweise muß die Frau dann für den Schaden aufkommen (Rückzahlung des Geldes)+ Schmerzensgeld für verlorene Jahre + sonstige Aufwandsentschädigungen. Dies sollte auch noch nach 30 Jahren möglich sein. Es geht hier schließlich um ein ruiniertes Leben welches auf übelste und heimtückischste Art ruiniert wurde.
Diese Unterhaltserschleichung sollte genauso wie ein Bankraub oder vorsätzlicher Betrug bestraft werden (Z.B. einige Jahre Gefängnis für die Mutter).
Wenn der Staat hier erschwert daß der Mann herausfinden kann daß er NICHT der Vater ist, muß der Staat für die Folgen haftbar gemacht werden können. Die 2 Jahre Frist die ein Mann hat um Einspruch einzulegen müssen auf alle Fälle gestrichen werden. Generell sollte kein Mann mehr Unterhalt bezahlen - es sei denn, es ist erwiesen daß er der Vater ist. Also eine Umkehr der bisherigen Lage 
Wir sollten eine Gesellschaft oder Verein gründen in die jeder Mann (oder Frau) die dagegen kämpfen wollen jeden Monat 10 EUR oder mehr einzahlt. Mit diesem Geld sollten Aktionen finanziert werden.
gesamter Thread:
- Aus für Vaterschaftstests -
Odin,
29.11.2004, 13:39
- Re: Aus für Vaterschaftstests -
Andi,
29.11.2004, 14:58
- Re: Aus für Vaterschaftstests - Nikos, 29.11.2004, 17:57
- gegen schlechten Journalismus -
pit b.,
29.11.2004, 17:27
- Re: gegen schlechten Journalismus -
Magnus,
29.11.2004, 21:37
- Re: gegen schlechten Journalismus -
Odin,
29.11.2004, 22:47
- Re: gegen schlechten Journalismus - pit b., 30.11.2004, 01:41
- Re: gegen schlechten Journalismus -
pit b.,
30.11.2004, 01:36
- Re: gegen schlechten Journalismus - Odin, 30.11.2004, 13:15
- Re: gegen schlechten Journalismus -
Odin,
29.11.2004, 22:47
- Re: gegen schlechten Journalismus -
Magnus,
29.11.2004, 21:37
- Wenn das Gesetz wirklich kommen sollte, müssen wir halt härtere Bandagen anlegen -
Gast316,
29.11.2004, 22:08
- Re: Wenn das Gesetz wirklich kommen sollte, müssen wir halt härtere Bandagen anl - Odin, 29.11.2004, 22:37
- Re: Wenn das Gesetz wirklich kommen sollte, müssen wir halt härtere Bandagen anlegen - Garfield, 02.12.2004, 18:54
- Re: Aus für Vaterschaftstests - Rolf, 29.11.2004, 22:39
- Re: Aus für Vaterschaftstests -
Andi,
29.11.2004, 14:58