Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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gegen schlechten Journalismus

pit b., Monday, 29.11.2004, 17:27 (vor 7738 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Aus für Vaterschaftstests von Odin am 29. November 2004 11:39:22:

Humatrix argumentiert genau umgekehrt. Das Unternehmen zitiert einen
[quote]Frankfurter Anwalt, der das generelle Verbot privater Vaterschaftstests als
mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung des Mannes nicht
vereinbar bezeichnet. Schließlich habe jeder Vater ein Recht zu wissen, ob
ein Kind wirklich von ihm sei. Dass damit die Rechte des Kindes verletzt
werden, scheint Humatrix dabei nicht zu interessieren.
taz Nr. 7516 vom 17.11.2004, Seite 4, 106 Zeilen (TAZ-Bericht), WOLFGANG[/quote]

Desweiteren werden bei Kindern grundliegenste Rechte missaachtet:
Das Wahlrecht,
Das Recht auf freie entfaltung der Persönlchkeit (Die Kleidung wird von
den Eltern ausgewählt und dem Kind angezogen),
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit (für den Pieks bei einer Impfung
hat sich das Kind sicher nicht frei entscheiden können),
Ein Kind hat kein Recht auf Freizügigkeit (Es darf das Elternhaus nicht
einfach verlassen),
ein Kind darf keinen Mobilfunkvertrag abschliessen,
es darf nicht in einen über 18 Bereich in Videotheken,
es darf keinen Führerschein machen oder gar Autofahren, usw.

Sicher ist das Blödsinn, aber warum sollten Kleinkinder die ansonsten kaum
Rechte haben weil sie selber noch überhaupt nichts entscheiden können ein
Recht auf informationelle Selbstbestimmung haben?
Allenfalls könte man bei einem anonymen Vaterschaftstest bemängeln
dass die Erbinformation der Mutter "gestohlen" wird.
Aber das erkennt der Schreiberling nicht.


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